
«Es war ein Gemeinschaftsprojekt»: Angeklagter rechtfertigt Hanf-Indoor-Anlage im Keller
Der Kellerbrand in Seengen löste im März 2021 nicht nur einen Feuerwehreinsatz aus, sondern aufgrund 60 Hanfpflanzen auch einen Polizeieinsatz. Nun wurde der letzte der Beschuldigten verurteilt.
Es wirkte wie ein schlecht inszeniertes Theaterstück. Mit einem weissen Laborkittel und einer Aktentasche, in der er die Anklageschrift trug, schlüpfte der Beschuldigte in die Rolle des Hauptdarstellers. Damit betrat Cedric (Name geändert) seine persönliche Bühne: der kleine Saal des Bezirksgerichts Lenzburg.
Als im März 2021 ein Keller in Seengen brannte, entdeckte die Feuerwehr eine Hanf-Indoor-Anlage. Der Besitzer des Kellerabteils wurde bereits im Dezember zusammen mit zwei weiteren Beschuldigten verurteilt. Cedric (27) sass nun als vierter Beschuldigter vor der Gerichtspräsidentin Eva Lüscher. Dies, weil er gegen den Strafbefehl Einsprache erhoben hatte.
Vorgeworfen wird ihm unter anderem fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst sowie mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Cedric soll nicht nur gelegentlich gekifft, sondern auch Marihuana im Keller angebaut und dann verkauft haben. Das alles, bevor die Anlage Feuer fing. Die Staatsanwaltschaft forderte 60 Tagessätze à 160 Franken (total 9600 Franken) bedingt plus eine Busse von 2800 Franken.
Mehr als 2,6 Kilogramm Marihuana beschlagnahmt
Die Geschichte hatte ihren Anfang bereits an einem Oktobertag im 2020 genommen, als die vier Männer entschieden, eine Hanf-Indoor-Anlage im Keller zu erstellen. «Es war ein Gemeinschaftsprojekt», erzählte Cedric vor Gericht, und er wirkte dabei richtig stolz.
Cedric besass das Kellerabteil direkt angrenzend an jenes mit der Hanfanlage; und er stellte den Strom zur Verfügung. Bei Elektroinstallationen und beim eigentlichen Aufbau der Hanfanlage half er tatkräftig mit. Diese Anlage umfasste drei Zelte mit Marihuanapflanzen und einige Ventilatoren. Und einer dieser Ventilatoren war gemäss den Brandermittlern die Ursache für das Feuer.
Der Brand im Keller löste einen Feuerwehreinsatz aus. Das Erstaunen war gross, als bei den Löscharbeiten die Marihuanapflanzen zum Vorschein kamen. «Wenn es nicht gebrannt hätte, wäre das auch nie aufgeflogen», sagte Cedric. Die Polizei stellte über 60 Hanfpflanzen sowie 25 Einmachgläser und drei Eimer mit getrockneten Marihuanablüten sicher. Insgesamt mehr als 2,6 Kilogramm THC-haltiges Marihuana wurde von der Polizei beschlagnahmt.
Die Entdeckung der Hanfanlage blieb nicht das einzige strafrechtliche Problem für Cedric. Denn die Kantonspolizei Aargau fand in seiner Wohnung neben weiterem Marihuana noch ein Chemielabor. Das ist grundsätzlich nicht strafbar, sofern alle Chemikalien richtig gelagert werden und die Vorgaben für die technischen Einrichtungen eingehalten werden. Doch das war bei Cedric keineswegs der Fall: Die Chemikalien waren ungenügend bis gar nicht beschriftet und wurden zudem zusammen mit Lebensmitteln gelagert.
«Es wäre toll, wenn ich nichts zahlen müsste»
Der Angeklagte sagte zu seiner Verteidigung: «Das waren keine bösen Chemikalien. Nur ein paar Säuren.» In der Verhandlungspause erzählte er, die Polizei habe ihn verdächtigt, er stelle damit Crystal Meth her. Dabei habe er das Material zum Extrahieren von Wirkstoffen aus dem Marihuana und zum Destillieren von Alkohol nutzen wollen.
In seinem letzten Wort vor Gericht sagte Cedric, dass er im Jahr 2021 durch die Schulden und dem Wohnungsverlust bereits genug gestraft worden sei. «Es wäre toll, wenn ich nichts zahlen müsste», sagte er. Reue war allerdings nicht erkennbar. Am Ende minderte seine theatralische Inszenierung das Strafmass nicht – wohl aber die Tatsache, dass er Schulden hat. Das Gericht senkte die Tagessatzhöhe von 160 auf 140 Franken und die Busse von 2800 auf 2400 Franken.